Kooperation
- Für eine umfassende Versorgung unserer Bewohner bestehen einzelne Kooperationsverträge mit Hausärzten / Zahnärzten und wir unterstützen bei der Vermittlung von Fachärzten.
- Bei der Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner mit den notwendigen Medikamenten arbeitet das Heim mit einer ortsansässigen Vertragsapotheke nach § 12a Apothekengesetz zusammen.
- Außerdem haben wir mit Partnern des Hospiz- und Palliativnetzes einen Kooperationsvertrag nach § 114 Abs.1 S.6 Nr.3 SGB XI abgeschlossen.
- Fußpflege, Krankengymnastik, Physiotherapeuten und Logopäden kommen bei Bedarf direkt zu unseren Bewohnern und nutzen unsere Räumlichkeiten.
- Eine Friseurin kommt ebenfalls einmal wöchentlich zu uns ins Haus.
- Wir stellen die Versorgung mit verordneten Hilfsmitteln durch örtliche Dienstleister oder die Krankenkasse sicher.